Erfindungen
Was tun mit der Erfindung?


Auch in der heutigen Zeit, werden Tag für Tag neue Erfindungen gemacht. Doch viele kluge Ideen, scheitern bereits kurz nach ihrer Geburt an der Weiterverarbeitung. Mittlerweile reicht es nicht mehr, etwas Bahnbrechendes zu erfinden oder ein neues Design zu kreieren. Sowohl Behördengänge als auch wirtschaftliche Gedanken, gehören mittlerweile zum Prozess der Erfindung dazu. Doch bevor man den Gang zum Patentamt antritt, gilt es sich folgende Fragen zu stellen: Ist die eigene Erfindung tatsächlich neu ? Erkennt man eine klare erfinderische Tätigkeit ? Dies bedeutet, ob ein Fachmann mit entsprechendem Wissen, eventuell nach kurzer Zeit selber auf die Erfindung schlussfolgern könnte, oder ob ein größerer Aufwand an Kreativität und Innovation dahinter steckt. Und die letzte Frage, ist die Funktion und die Eigenheit der Erfindung. Ist das eigene Produkt klar abgegrenzt von bisherigen Erfindungen und erfüllt einen eigenen Zweck ?
Beantwortet man diese Fragen positiv und ist sich sicher, das man tatsächlich etwas vollkommen Neues erfunden hat, führt der Weg, wie erwähnt, zum Patentamt. Dort muss die Erfindung vorgeführt werden und den Kriterien entsprechen. Hat man die drei grundlegenden Fragen bereits mit einem "Ja" beantworten können, sollte man hier keinerlei Probleme haben. Die eigene Erfindung wird einem Fachmann offenbart und die Neuheit bewiesen, ein neues Design eines Schlafsofa oder Sonnensegel genügt dem nicht. Wichtig ist, das sie nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht und beispielsweise eine einfache Kombination aus zwei bestehenden Produkten ist. Ist das Patent so weit angenommen, folgen bereits erste Überlegungen der Behörde, ob die Erfindung auch gewerblich anwendbar ist. Hat sie keinen Nutzen für die Wirt- oder Gesellschaft oder gilt generell eher der Belustigung, kann kein Patent ausgestellt werden. Hat man auch diese Hürde überwunden, gilt es sich in Geduld zu üben. Die Ausstellung eines Patents, kann bis zu zwei Jahre andauern. Wichtig ist die rasche Erfüllung von Anforderungen wie der Anmeldefrist oder die Begleichung der Gebühren, die, je nach Geldbeutel, durchaus schmerzhaft sein können.
Erhält man letztendlich sein Patent, ist die eigene Erfindung zwanzig Jahre geschützt. Damit ist es eine offizielle "Schutzmarke" und nur der Erfinder darf davon profitieren. Außerdem darf der Erfinder, die Benutzung seiner Erfindung jedem untersagen, der es nicht in seinem Sinne verwendet oder er ganz einfach nicht einverstanden ist. Hier kann man in Konflikt mit älteren Patenten geraten, wenn man eine Erfindung hat, die sich auf einen bereits anderen erfundenen Gegenstand bezieht. Durch diese diffizile Rechtslage, kann man manche Patente nur in Übereinstimmung mit älteren Patentinhabern verwenden. Nach den rechtlichen Bedenken, sollte man sich nun letztendlich Gedanken über die Vermarktung machen. An wen richtet sich die Erfindung, wie gehe ich damit an die Öffentlichkeit ? Hier helfen Beratungsstellen von Handwerkskammern, die ihr Wissen gerne teilen. Ist auch dieser letzte Schritt erledigt, steht dem Erfolg nichts mehr im Weg, sofern man eine wirklich gute Erfindung in petto hat und den steinigen Weg zum Massenerfolg minutiös geplant hat.


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